Juleicas, ihre Kartennummern und der Datenschutz


Die Jugendleitercard, kurz Juleica, hat unter anderem den Zweck, eine einheitliche Mindestqualifikation für Jugendleiter sicherzustellen. Bei einigen Fördermittelgebern hängen an dieser Karte auch höhere Fördermittel für Mitarbeiter. Wir wollen uns anschauen, wie diese Kartennummer in den Anmeldeprozess integrierbar ist und was dabei zu beachten ist.

...

Um Jugendleitern die Arbeit zu erleichtern und ihnen die Möglichkeit geben, sich als solche gegenüber Eltern und verschiedenen Stellen als solcher auszuweisen, wurde die Juleica 1999 eingeführt. Herausgegeben wird sie durch die Juleica GmbH, einer 100%-Tochter des Deutschen Bundesjugendrings. Diese verschickt die Plastikkarten direkt an die Jugendleiter, welche mit dieser Karte an vielen Stellen Vergünstigungen bekommen können, z.B. im örtlichen Schwimmbad.

Wer einen Anspruch auf diese Karte hat, ist grundlegend in der Bundesregelung ("Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Anwendung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter") geregelt, allerdings gibt es für jedes Bundesland wiederum Landesregelungen, welche subtil von der Bundesregelung abweichen können. Grundsätzlich ist für den Ersterwerb eine Jugendgruppenleiterschulung von 30h sowie ein Erste-Hilfe-Kurs und für die Verlängerung eine Fortbildung von 8h erforderlich. NRW fordert darauf aufbauend z.B., dass die initiale Schulung 40h anstatt 30h dauern muss und auch eine Fortbildung in Erster Hilfe erforderlich ist. Auch diverse andere Dinge wie Fristen zur Verlängerung sind hier geregelt.

...

Glücklicherweise ist dieser Prozess für den einzelnen Mitarbeiter in der Jugendarbeit und auch für die beteiligten Träger (freie Träger der Jugendhilfe sowie die Jugendämter) bereits sehr gut digitalisiert und führt in jedem Bundesland mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen zu einer gültigen Juleica. Und ebenso gut ist, dass Juleicas gegenseitig anerkannt werden, d.h. auch eine Juleica, welcher "nur" eine Schulung von 30h zugrunde liegt, wird in NRW anerkannt.

Wenn nun ein Freizeitleiter für seine Freizeit sicherstellen möchte, dass seine Mitarbeiter über eine Juleica verfügen, sei es nur der Qualifikation wegen oder aus Gründen der höheren Fördermittel, so kann er natürlich seine Mitarbeiter in der Anmeldung (oder im Freizeitpass oder auf welchem Weg auch immer) danach fragen, ob eine Juleica vorliegt und es dabei belassen. Allerdings bestehen hierbei mehrere potentielle Stolperfallen, von denen die größte die Gültigkeit ist: Zwischen der Akquise von Freizeitmitarbeitern und der Durchführung der Freizeit kann gut und gerne ein Zeitraum von mehreren Monaten liegen, in der eine Juleica ablaufen kann (die Gültigkeit einer Juleica beträgt maximal drei Jahre).

Man könnte nun die Gültigkeitsdauer mit bei der Anmeldung abfragen oder darauf hoffen, dass der Mitarbeiter die Karte schon rechtzeitig verlängert, aber eine automatische Validierung ist eigentlich immer die angenehmere Variante. Personalausweisnummern oder IBANs werden in Betlehem Booking beispielsweise auch automatisch validiert. Leider kann man einer Juleica-Nummer weder eine Gültigkeit an sich ansehen (sie hat keine Prüfziffer) noch ein Ablaufdatum. Allerdings stellt die Juleica GmbH eine Programmierschnittstelle ("API") bereit, über welche die Gültigkeit geprüft werden kann.

Diese API ermöglicht, zu einer gegebenen Kartennummer folgende Dinge zu überprüfen:

  • Repräsentiert die Nummer zum jetzigen oder einem gegebenen Zeitpunkt eine gültige Juleica?
  • Sofern die Karte abgelaufen ist, gibt es eine gültige Nachfolgekarte?
  • Wenn Vorname, Nachname oder Geburtsdatum mit übermittelt werden: Passen diese Daten zur gegebenen Kartennummer?

An dieser Stelle entsteht nun ein Problem: Wer uns kennt, weiß, dass Betlehem Booking mit größtmöglichem Fokus auf Datenschutz entwickelt wird, siehe z.B. die automatische Datenlöschung. Und aus diesem Grund werden die Daten, die bei Betlehem Booking gespeichert werden, auch nicht automatisiert weitergegeben. Während die Weitergabe von Fördermittellisten an die jeweiligen Fördermittelgeber pro Freizeit eine einmalige Sache ist und durch den Benutzer explizit angestoßen werden muss, wäre das für die Validierung von Juleica-Nummern eher unpraktisch.

Die Juleica GmbH hat offensichtlich die aus ihrer Sicht datenschutzfreundlichste Variante gewählt: Man kann zwar prüfen, ob die Kombination aus Kartennummer und Stammdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum) gültig ist, kann aber zu einer Kartennummer nicht die Stammdaten abfragen. Und während nach allgemeinem Rechtsverständnis bereits eine Kartennummer ein personenbezogenes Datum ist, ist spätestens die Kombination aus Kartennummer und Stammdaten ein interessanter Datensatz, bei dem man sich gut überlegen sollte, wem man ihn übermittelt.

...

Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, drei Konfigurationen der Juleica-Validierung zu ermöglichen:

  • Aus: Es werden keinerlei Daten an die Juleica GmbH übermittelt, dafür findet aber auf keine Validierung statt.
  • Nur Nummer: Es wird nur überprüft, ob die Karte während der Freizeit noch gültig ist, die Kartennummer wird dafür übermittelt.
  • Mit Namen und Geburtsdatum: Vollständige Überprüfung, ob die Karte während der Freizeit gültig ist und ob die Stammdaten zur Karte passen.

Welche Variante bei euch zum Einsatz kommen soll, müsst ihr für euch selber abwägen. Nur solltet ihr eure Freizeitmitarbeiter ggf. darauf hinweisen, dass ihre Daten weitergegeben werden. Seht ihr hier Dinge anders oder wünscht euch da noch weitere Funktionalitäten? Dann kommt gerne auf uns zu und schreibt uns.